Umgang mit den Rechten am Arbeitsplatz bei Colitis ulcerosa

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Colitis ulcerosa (UC), eine chronisch entzündliche Darmerkrankung, kann das tägliche Leben mit unvorhersehbaren Schüben stören. Häufiger Durchfall, Bauchschmerzen und Müdigkeit sind häufige Symptome, die die Arbeit erschweren können. Allerdings schützen Bundes- und Landesgesetze Mitarbeiter mit Arbeitsunfähigkeitsversicherung, indem sie ihnen das Recht auf angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz und Krankenurlaub gewähren. Das Verständnis dieser Rechte ist für die wirksame Bewältigung Ihrer Erkrankung und Ihrer Arbeit von entscheidender Bedeutung.

Der rechtliche Rahmen: ADA und FMLA

Das Americans with Disabilities Act (ADA) verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz und verlangt von Arbeitgebern mit 15 oder mehr Mitarbeitern, angemessene Anpassungen vorzunehmen, die es Personen mit UC ermöglichen, wesentliche Arbeitsfunktionen auszuführen. Dazu können Richtlinienänderungen, der Zugang zu Einrichtungen oder spezielle Geräte gehören. In vielen Bundesstaaten gibt es außerdem zusätzliche Behindertenschutzgesetze.

Das Family and Medical Leave Act (FMLA) sieht jährlich bis zu 12 Wochen unbezahlten, arbeitsplatzgeschützten Urlaub bei schwerwiegenden Gesundheitsproblemen vor, einschließlich UC-Schüben oder notwendigen Behandlungen wie Infusionen oder Operationen. Dieser Urlaub kann zeitweise genommen werden, sodass die Mitarbeiter ihn bei Bedarf in kleinere Abschnitte aufteilen können. Um sich zu qualifizieren, müssen Mitarbeiter mindestens 12 Monate (1.250 Stunden) in einem Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern im Umkreis von 75 Meilen gearbeitet haben. Wenn FMLA keine Anwendung findet, kann die ADA dennoch Urlaub als angemessene Vorkehrung gewähren.

Beantragung von Arbeitsplatzunterkünften: Ein schrittweiser Ansatz

Bei der Anfrage nach einer Unterkunft kommt es auf Spezifität an. Überlegen Sie, wie sich UC-Symptome auf Ihre Arbeit auswirken, und identifizieren Sie mögliche Anpassungen. Das Job Accommodation Network (JAN) und die Crohn’s & Colitis Foundation bieten maßgeschneiderte Vorschläge. Zum Beispiel:

  • Dringlichkeit/Häufigkeit: Ermöglichen Sie flexible Arbeitspläne, Remote-Arbeit oder den Umzug des Arbeitsplatzes in die Nähe von Toiletten.
  • Müdigkeit/Anämie: Sorgen Sie für häufige Ruhepausen, Möglichkeiten für Fernarbeit oder ausgewiesene Sitzbereiche.
  • Infusionen/Termine: Bieten Sie flexible Planung oder zeitweiligen FMLA-Urlaub für medizinische Termine.
  • Schweregrad/Schübe: Erlauben Sie Fernarbeit während intensiver Symptomphasen.
  • Erholung nach dem Ausbruch: Ändern Sie die Arbeitsaufgaben, wenn die körperliche Arbeit beeinträchtigt ist, und kehren Sie schrittweise zu den vollen Aufgaben zurück.
  • Notfälle: Richten Sie einen privaten Bereich für Notvorräte (zusätzliche Kleidung, Tücher) ein.

Arbeitgeber können medizinische Unterlagen verlangen, Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Ihre vollständige Krankengeschichte offenzulegen. Eine vage Aussage zu Magen-Darm-Problemen, die von einer Anpassung profitieren, kann ausreichen. Ihr Arzt kann Ihnen zum Schutz Ihrer Privatsphäre auch einen Brief ohne Angabe der genauen Diagnose zukommen lassen.

Häufige Fallstricke vermeiden

  • Proaktive Anfragen: Initiieren Sie Vereinbarungsgespräche, bevor UC sich negativ auf die Leistung auswirkt.
  • Beteiligung der Personalabteilung: Beauftragen Sie die Personalabteilung, um einen vollständigen Rechtsschutz zu gewährleisten, der über Vereinbarungen mit direkten Vorgesetzten hinausgeht.
  • Schriftliche Dokumentation: Befolgen Sie mündliche Anfragen mit schriftlichen Aufzeichnungen aus rechtlichen Gründen.
  • Einspruch gegen Ablehnung: Bei Ablehnung bitten Sie um Klärung, besprechen Sie Alternativen und prüfen Sie gegebenenfalls Einsprüche.

Arbeitgeber können Vorkehrungen verweigern, wenn sie erhebliche Schwierigkeiten oder Kosten verursachen, die Beweislast liegt jedoch bei ihnen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte verletzt werden, reichen Sie eine Beschwerde bei der Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) ein oder wenden Sie sich an einen Anwalt.

Das Fazit

UC-Symptome können die Arbeit beeinträchtigen, aber gesetzliche Schutzmaßnahmen stellen sicher, dass Sie das Recht haben, Ihr Arbeitsumfeld zu ändern oder bei Bedarf Urlaub zu nehmen. Proaktive Planung, klare Kommunikation und die Kenntnis Ihrer Rechte können Ihnen dabei helfen, sowohl Ihre Erkrankung als auch Ihre Karriere effektiv zu bewältigen.